Ausbildung
Unser Ausbildungsangebot und Ausbilder
Blockflöte
Margot Schaupper  
Saxophon
Jürgen Horlacher
Querflöte
Jürgen Horlacher  
Trompete, Tenorhorn, Bariton
Franz Schaupper
Klarinette
Jürgen Horlacher  
Horn
Franz Schaupper
Schlagzeug
Markus Retter  
Bass
Franz Schaupper
Posaune
Dietmar Zahlmann  
 
 

 

Allgemeines

l. Instrumentalausbildung
Das Ausbildungsangebot umfasst Holz- und Blechblas-, sowie Schlaginstrumente.
Der Unterricht erfolgt als Einzel- wie auch als Gruppenunterricht.

2. Jugendgruppe / Jugendkapelle
Nach ca. einem Jahr Grundausbildung werden die Musikschüler neben der Einzelausbildung in eine Jugendgruppe zusammengefasst, um so durch Gruppenspiel auf die spätere Orchesterarbeit vorzubereiten. Die dafür notwendigen Proben finden in der Regel 1x pro Woche statt.

Bei ausreichender beherrschung der Instrumente, werden die Jugendlichen an öffentliche Auftritte herangeführt.
Sollten sich genügend Jugendliche in der Musikausbildung befinden, so ist natürlich die Schaffung einer Jugendkapelle oberstes Ziel.

In der Regel werden die Nachwuchsmusiker die ersten drei Ausbildungsjahre mit dem Besuch des D1 Leistungskurses abschließen. Der Besuch des D1 Kurses ist abhängig von der musikalischen Leistung des Auszubildenden und muss vom Ausbilder befürwortet werden. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs ist Voraussetzung zur Übernahme in die Stammkapelle. Nach einem Gespräch zwischen dem Dirigenten des Musikvereines 1903 Sulzbach/Kocher und dem
Instrumentallehrer wird der Musikschüler in das Orchester übernommen, wobei eine parallel laufende Weiterbildung sinnvoll und wünschenswert ist.

3. Noten
Die Kosten der für die Ausbildung notwendigen Instrumentenschulen sowie für Notenständer trägt der Musikschüler. Noten für den Gruppenunterricht werden kostenlos vom Musikverein gestellt.

4. Unterricht und Unterrichtsgebühren
Die nachfolgend genannten Gebühren gelten ab Januar 2004 und werden ganzjährig - abgesehen vom Monat August (aufgrund der Sommerferien) . mittels Lastschrift monatlich vom Musikverein 1903 Sulzbach/Kocher e.V. eingezogen.
Der Unterricht findet wöchentlich einmal statt. An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien entfällt der Musikunterricht.

(Sonderregelungen liegen im Ermessen der Ausbilder.) Unterrichtsausfälle seitens der Lehrkraft sind nachzuholen. Der erste Unterrichtsmonat gilt als "Schnuppermonat" d.h. es werden keine Gebühren erhoben.
Der Unterricht kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

5. Gebührensätze monatlich je Schüler:
Instrumentalunterricht wöchentlich 30 - 45 Minuten (je nach Ausbildungsstand) 25,00. €
Ab dem 2. Kind gewähren wir eine Familienermäßigung von 5,00 €

Mietgebühren und Mietbedingungen für Orchesterinstrumente des Musikvereins für Schülerinnen und Schüler kann der Musikverein 1903 Sulzbach/Kocher e.V. in begrenztem Umfang eigene Instrumente gegen eine monatliche Mietgebühr zur Verfügung stellen.

Die Mietgebühr beträgt monatlich 5,00 €
Anfallende Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Musikvereines.

Bei nachweisbar grob fahrlässiger Beschädigung (Urteil der Lehrkraft bzw. der Reparaturwerkstatt entscheidet) eines vereinseigenen Instrumentes haftet der Mieter für die Reparatur.

Ein Elternteil muss Mitglied beim Musikverein 1903 Sulzbach/Kocher e.V. sein.
Der jährliche Mitgliedbeitrag pro Jahr beträgt 20 €

 

Neben dem Vorstand ist unsere Jugendleiterin Ihr(e) Ansprechpartner(in).

Andrea Schüle
74429 Sulzbach-Laufen
Email: corinna.rieger@musikverein-sulzbach.de

 

Links zum Blasmusikverband:
Ordnungen der Bläserjugend BW
Lehrgangswesen der Bläserjugend BW